AGB HealthConnect

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I.Allgemeine Vorschriften

§ 1Vertragspartner, Geltungsbereich

(1) Dienachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für dieKonzeptionierung, das Design und die Erstellung von Corporate Design sowie dieErstellung und das Hosting von Websites und die damit verbundenenDienstleistungen der Agentur.

(2) Dieallgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur gelten ausschließlich. Sie geltenfür alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Agentur. Soweit derAuftraggeber bei Vertragsschluss keine Möglichkeit zur Kenntnisnahme hatte,finden sie gleichwohl Anwendung, wenn der Auftraggeber die allgemeinenGeschäftsbedingungen aus früheren Geschäften kannte oder kennen musste.

(3)Entgegenstehende, von den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agenturabweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht. Führt dieAgentur in Kenntnis solcher Geschäftsbedingungen des Auftraggebers die ihrobliegende Lieferung oder Leistung aus, erkennt sie damit auch solcheBedingungen des Auftraggebers nicht an, denen die vorliegenden allgemeinenGeschäftsbedingungen der Agentur nicht widersprechen.

(4) DieseAGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB und nichtVerbrauchern im Sinne von § 13 BGB.

§ 2Vertragsgegenstand

(1) DieLeistungen der Agentur ergeben sich im Einzelnen aus dem Angebot der Agentur.Dort nicht aufgeführte Leistungen werden nicht Vertragsbestandteil.

(2) Soweitmit dem jeweils zugehörigen Preisteil vereinbart,

(a) erstelltdie Agentur für den Auftraggeber eine Website mit den spezifizierten Merkmalengemäß der Leistungsbeschreibung,

(b) stelltdie Agentur dem Auftraggeber Speicherplatz im Internet (webspace) für dieWebsite des Auftraggebers und deren Anbindung an das Internet (Hosting) zurVerfügung;

(c) betreutdie Agentur die Website des Auftraggebers technisch mit den vereinbartenLeistungsumfängen;

(d) stelltdie Agentur dem Auftraggeber darüber hinaus auf Anfrage ein Softwaretool zurVerfügung, mit dem der Auftraggeber Informationen über die Nutzung seinerWebsite durch Besucher der Website einsehen kann – die Daten beinhalten unteranderem Seitenzugriffe, Zugriffsquellen, Absprungraten, verweisende Websites,verwendete Suchmaschinen und Sucheingaben;

(e) meldetdie Agentur für den Auftraggeber die von dem Auftraggeber ausgesuchte Domainbei der zuständigen Registrierungsstellen an und hält die Website desAuftraggebers unter dieser Domain für die Dauer des Vertrages zum Abruf imInternet bereit,

(f) erstelltdie Agentur Corporate Design Inhalte für den Auftraggeber (Logos,Geschäftsausstattung, Imagebroschüren, Produktbroschüren, Folder, Flyer undanderes) oder nimmt auch ein CD-Redesign vor.

(g)konzeptioniert und erbringt die Agentur Marketing- und Werbeleistungen(Erstellung von Funnels, Adwords-Kampagnen, Content, Tracking, Analyse,Optimierung, Online-Marketing, Social-Media-Beratung, Social-Media-Kampagnenund anderes).

(3) DerAuftraggeber kann während eines Projekts Änderungen oder Erweiterungen desvertraglich vereinbarten Leistungsumfangs anbieten. Nimmt die Agentur einsolches Änderungsangebot nicht an, bleibt es bei den vereinbarten Leistungen. Nimmt die Agentur ergänzende Leistungen vor, ohne dass eine ergänzendeVergütungsvereinbarung erfolgt, gilt § 4 Abs. 3.

(4) Soweitder Auftraggeber Aufträge an die Agentur mündlich erteilt, sind diese bindend.Die Agentur hat Anspruch darauf, dass der Auftraggeber mündlich erteilteAufträge unverzüglich in Textform bestätigt. Ein Auftrag gilt insoweit alserteilt, wenn die Agentur vor einer Einigung über alle Punkte eines Auftragesin Kenntnis des Auftraggebers mit einem Teil der Auftragsdurchführung beginnt,ohne dass der Auftraggeber widerspricht. Ein Auftrag kann durch die Agenturauch durch Ausführung der Tätigkeit angenommen werden, wenn über alle Punkteeines Auftrages bereits Klarheit hergestellt ist.

(5) DieAgentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführenoder diese durch sachkundige Dritte als Subunternehmer zu erbringen. DieAgentur ist berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit derDurchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen jederzeit zuwechseln, sofern für den Auftraggeber dadurch keine Nachteile entstehen.Grundsätzlich wird der Auftraggeber zwei Wochen vor einer Auswechslung informiertund aufgefordert, Bedenken gegen die geplante Auswechslung mitzuteilen.

(6) DieAgentur kann die Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschrittsauch durch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standardserbringen, sofern dem Auftraggeber hieraus keine Nachteile entstehen.

§ 3 Angebot,Informationen

(1) DieDarstellung von Angeboten der Agentur auf der Webseite ist nur eine Einladungan den Auftraggeber, ein Angebot abzugeben.

(2) DieAgentur wird dem Auftraggeber ein Angebot mit den im Einzelnen enthaltenenLeistungen und zugehörigen Preisen machen.

(3)Abweichend von § 312 g Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BGB hat der Auftraggeber keinenAnspruch auf die Bereitstellung technischer Mittel zur Korrektur seinerBestellung, gesonderte Informationen zu den technischen Schritten zumVertragsschluss, Informationen über die Speicherung des Vertrages, die zurVerfügung stehenden Sprachen und Verhaltenskodizes sowie eine unverzüglicheBestätigung seiner Bestellung.

§ 4 Preise,Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, ­Zurückbehaltung

(1) AllePreise gegenüber Unternehmern sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigengesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt und nicht ein anderesvereinbart ist.

(2) DieAgentur ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine Anzahlung in angemessenerHöhe zu verlangen..

(3) Dievertragliche Vergütung gilt nur, soweit vertragliche Leistungen auch vereinbartsind. Zusatzleistungen sind nach den vertraglichen Sätzen entsprechend desAngebots, ersatzweise nach Maßgabe der ortsüblichen, angemessenen Vergütung zuvergüten. Begleitende Leistungen wie Benutzereinführungen, Dokumentationen,Schulungen, Support oder ähnliches sind nicht standardmäßig im Auftragenthalten, sondern nur dann Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich vereinbartwurde.

(4) DieZahlung des Auftraggebers ist sofort fällig. Der Auftraggeber wird daraufhingewiesen, dass er spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzuggerät. Sofern der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug ist, ist er nach § 288BGB verpflichtet, Verzugszinsen und den dort geregelten pauschalenSchadensersatz zu leisten. Rechnungsstellung erfolgt aufgrund hoherBetrugsversuche ausschließlich vor Leistungserbringung. 

(5) DerAuftraggeber kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftigfestgestellt, unbestritten oder von der Agentur anerkannt sind oder dasAufrechnungsrecht auf Rechten des Auftraggebers wegen nicht vollständiger odermangelhafter Leistung aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

(6) Zur Ausübungeines Zurückbehaltungsrechts ist die Agentur wegen sämtlicher Forderungen ausder Geschäftsverbindung zu dem Auftraggeber befugt.

(7) DerAuftraggeber wird hiermit darauf hingewiesen, dass bei Aufträgen zu Leistungenkünstlerischer und konzeptioneller Natur im Bereich Werbung undÖffentlichkeitsarbeit, eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zuleisten ist. Diese Abgabe ist nicht Bestandteil der Vergütung und vomAuftraggeber zusätzlich zu tragen, soweit anfallend. Für die Einhaltung der Anmelde-und Abgabepflicht ist der Auftraggeber zuständig und verantwortlich. Wird dieAbgabe im Einzelfall von der Agentur verauslagt, ist der Auftraggeberverpflichtet, diese gegen Nachweis zusätzlich zu zahlen.

§ 5 Website

(1) DieAgentur erstellt die Website für den Auftraggeber kompatibel zu den jeweilsaktuellen Versionen der drei wesentlichen Browser: Chrome, Firefox und Safari.Aufgrund der Vielfalt der unterschiedlichen Darstellungen in den verschiedenenBrowsern und Systemen ist eine genaue Übereinstimmung der Darstellung undFunktionstüchtigkeit nur mit unvertretbarem Aufwand zu gewährleisten. Soweitsich daraus keine wesentliche Verschlechterung der Funktionsfähigkeit derWebsite ergibt, ergibt sich aus solchen Abweichungen kein Mangel. Sofern derAuftraggeber eine Optimierung wünscht, kann diese kostenpflichtig dazu gebuchtwerden.

(2) Beiälteren und zukünftigen Browser-Versionen sowie zukünftigen WordPress-, Theme-,Plugin- oder sonstigen verwendeten Software-Versionen von Drittanbietern kann dieeinwandfreie Funktionsfähigkeit nicht garantiert werden. Ist eine Optimierungfür diese Versionen gewünscht, kann diese kostenpflichtig dazu gebucht werden.

§ 6Corporate Design

(1) Soweitbeauftragt, erstellt die Agentur das Corporate-Design für den Auftraggeber nachdem Angebot mit dem abgestimmten Design in den Formaten nach dem Angebot.Zusätzliche Formate und Ausgaben erfordern einen weitergehenden(kostenpflichtigen) Auftrag an die Agentur. Erbringt die Agentur solcheLeistungen auf Anforderung des Auftraggeber, hat sie dafür Anspruch auf einezusätzliche Vergütung nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung, ersatzweiseder ortsüblichen und angemessenen Vergütung.

(2)Ergänzende Beratung und Implementierung ist nur Vertragsgegenstand, wenn sie imAngebot aufgeführt ist.

(3) Aufgrundder unterschiedliche Farbstandards für die Darstellung im Web (RGB) und für denDruck (CYMK), ist eine vollständige Übereinstimmung von Web- und Druckdesignnicht herzustellen.

§ 7Marketing

(1) Soweitbeauftragt, erbringt die Agentur Marketing- und Werbeleistungen für denAuftraggeber mit den Inhalten gemäß dem Angebot.

(2) Bei derErstellung von Content, Trackingvorrichtungen, Analysetools und Optimierungeiner Website wird die Agentur die beauftragten Leistungen nach den Regeln derTechnik erbringen und dem Auftraggeber liefern oder auf der Websiteinstallieren.

(3) Bei derDurchführung von Werbemaßnahmen, Social Media Kampagnen und Adword Kampagnenwird die Agentur die Maßnahmen in dem besprochenen Umfang durchführen. Einbestimmter Erfolg kann hier nicht garantiert werden.

(4) Bei denWerbemaßnahmen verstehen sich die Preise der Agentur immer ohne daserforderliche Werbebudget, Kosten und Spesen für die Werbung ist immerzusätzlich vom Auftraggeber zu tragen.

(5) Der Auftraggeberist für den Zugang zu den erforderlichen Werbeplattformen selbstverantwortlich.

II.Gemeinsame Vorschriften für Webdesign, Corporate Design und Marketing

§ 8Leistungserbringung, Erschwernisse

(1) Kostenfür dritte Software- oder sonstige Produkte, die für die Realisierung desProjekts erforderlich sind (z.B. Kauftheme, Plugins, Werbebudgets,Werbematerialien etc.), sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht im Preisinbegriffen. Funktionalitäten, responsives Webdesign und Browser-Kompatibilitätkönnen nur im Rahmen der Voraussetzungen des dritten Software-Produkts gewährtwerden. Das gleiche gilt in Bezug auf Beschränkungen von jeglichenerforderlichen Dritt-Produkten, etwa Funktionalitäten von Werbeplattformen.

(2) Beiunvorhergesehenen Schwierigkeiten, die von Dritten verschuldet sind (Provider,externer Software-Anbieter, Werbeplattform etc.) und die zu Mehrarbeit führen,ist der Auftraggeber verpflichtet, den Mehraufwand nach Stunden anhand dervertraglich vereinbarten oder ortsüblichen, angemessenen Vergütung zu zahlen.

(3) DieEinbindung und Bearbeitung von Bildern (z. B. Zurechtschneiden, Retuschen,Umwandeln des Dateiformats) oder anderen Medien (PDFs, Musik, Video, Grafikenetc.) ist, sofern nicht gesondert vereinbart, nicht im Preis inbegriffen. DerAuftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die Medien in der richtigen Größeund Auflösung, im richtigen Datei- und Farbformat zur Verfügung gestelltwerden. Ansonsten ist der Auftraggeber verpflichtet, den Mehraufwand derBearbeitung nach Stunden anhand der vertraglich vereinbarten oder ortsüblichen,angemessenen Vergütung zu zahlen.

(4) Wennnicht anders im Angebot vereinbart, ist pro Position aus dem Angebot eineKorrekturschleife mit je einer Änderung inbegriffen. Rückgängigmachung gewünschterÄnderungen, Folgeänderungen und Funktions- oder Strukturänderungen sindzusätzlich vom Auftraggeber nach Stunden anhand der vertraglich vereinbartenoder ortsüblichen Vergütung zu zahlen, ebenso nachträglich angebrachteÄnderungen nach Beginn einer neuen Projektphase.

§ 9Leistungszeit

(1) DerBeginn einer eventuell angegebenen Leistungszeit setzt die Abklärung allertechnischen, rechtlichen und gestalterischen Fragen und die rechtzeitige undordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. DieEinrede des nicht erfüllten Vertrages für die Agentur bleibt vorbehalten.

(2) HöhereGewalt oder bei der Agentur oder ihren Subunternehmern eintretendeBetriebsstörungen, z. B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, die sie ohneeigenes Verschulden vorübergehend daran hindert, die Leistung zu einemeventuell vereinbarten Termin oder innerhalb einer eventuell vereinbarten Fristzu liefern, verändern die Leistungszeiten um die Dauer der durch die Umständebedingten Leistungsstörung. Führt eine entsprechende Störung zu einemLeistungsaufschub von mehr als 2 Monaten oder fällt schon vorher das Interessedes Auftraggebers an der Vertragserfüllung objektiv weg, ist der Auftraggeberberechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 10Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, Haftung

(1) DerAuftraggeber ist verpflichtet, der Agentur sämtliche erforderlichenInformationen und Daten (z. B. Navigationsstruktur, zu verwendende Medien,Rechtstexte etc.) rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesonderealle Informationen zu rechtlichen Vorgaben für die Website und die von derAgentur zu erstellenden Designs (z.B. Logos) sowie alle juristischen Texte(z.B. Impressum und Datenschutzerklärung) und eventuell Inhaltenentgegenstehende Urheber- oder Markenrechte. Die rechtlichen Anforderungen anWebsites und Designs können nur von einem Rechtsanwalt beurteilt und vorgegebenwerden. Überprüfen, einhalten und einpflegen rechtlicher Anforderungen istnicht Gegenstand des Auftrages, sofern dies nicht ausdrücklich gegenzusätzliche Vergütung vereinbart ist.

 (2)Der Auftraggeber ist verpflichtet, erforderliche Materialien in einem gängigen,unmittelbar verwertbaren digitalen Format zu übergeben. Der Auftraggeber stelltsicher, dass die erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt werden, insbesondereauch Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Bearbeitungsrechte im für dieRealisierung des Projekts und die Arbeit der Agentur erforderlichen Umfang. DieÜberprüfung der rechtlichen Zulässigkeit im Hinblick auf Immaterialgüter- undUrheberrecht kann nur von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden und ist nichtGegenstand des Auftrages.

(3) DerAuftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Inhalte auf der Website, inWerbungen oder in Druckwerken, die von Dritten stammen (insbesondere Fotos,Texte, Pläne, Grafiken, Karten, Tonaufnahmen, Videos, Animationen undZeichnungen) urheberrechtlich geschützt sein können. Stellt der Auftraggebersolche Materialien bei, muss der Auftraggeber selbst sicherstellen, dass erdafür sämtliche erforderlichen Rechte, gegebenenfalls kostenpflichtig, erworbenhat. Eine Recherche der Agentur wegen entgegenstehender Marken-, Urheber- odersonstiger gewerblicher Schutzrechte ist nicht Gegenstand des Vertrages.

(4) DerAuftraggeber ist verpflichtet, der Agentur alle für die Durchführung desAuftrages erforderlichen Zugänge zu seinen Accounts auf Websites, Plattformenoder an sonstigen Stellen zur Verfügung zu stellen und die Übermittlung sicherund verschlüsselt durchzuführen. Nach Beendigung des Auftrages ist derAuftraggeber verpflichtet, unverzüglich das Passwort zu ändern, damit einspäterer Missbrauch ausgeschlossen ist. Das gilt nicht, soweit eine weitereBetreuung durch die Agentur vereinbart ist.

(5) DerAuftraggeber stellt sicher, dass die von ihm zur Verfügung gestellte Server-und Software-Umgebung den erforderlichen technischen Mindestanforderungen fürdas Projekt mit den zu verwendenden Softwareumgebungen entspricht.

(6) Sofernder Auftraggeber der Agentur körperliche oder nicht körperliche Gegenstände,insbesondere Bild-, Text- oder Tondateien, zur Verfügung stellt, welche dieRechte Dritter verletzen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Agentur auferstes Anfordern von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei zu halten. Diesumfasst insbesondere auch die Kosten der Rechtsverfolgung.

(7) DerAuftraggeber ist verpflichtet, im Rahmen der Eigensicherung erforderlicheDatensicherungen selbständig durchzuführen, insbesondere auch vorAuftragsbeginn. Eine Haftung der Agentur für verlorene Daten besteht insoweitnicht, als sie bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber nochverfügbar wären.

(8) DerAuftraggeber ist verpflichtet, bezüglich Vergütung, Details derLeistungsbeschreibung und der internen Kommunikation gegenüber Dritten Stillschweigenzu bewahren.

§ 11 Verzugdes Auftraggebers, Annahmeverzug, Rücktritt

(1) Erbringtder Auftraggeber eine seiner Mitwirkungspflichten nicht vereinbarungsgemäß, sogelten die daraus entstehenden Folgen, wie zusätzliche Leistungen undVerzögerungen, zu Lasten des Auftraggebers. Die Agentur kann den erbrachtenMehraufwand dem Auftraggeber in Rechnung stellen.

(2) SolltenInformationen, Zugänge, Unterlagen oder Vorlagen wie beispielsweise Texte oderFotos nicht rechtzeitig und vollständig vorhanden sein, ist die Agenturberechtigt, mit der Leistung nicht zu beginnen oder behelfsmäßig mitPlatzhaltern zu arbeiten. Das nachträgliche Einpflegen des verspätetübermittelten Materials zählt als Änderung des Auftrages und ist zusätzlichnach Maßgabe der vertraglich vereinbarten, ersatzweise der ortsüblichen,angemessenen Vergütung, zu vergüten.

(2) DerAuftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Agentur projektbezogen arbeitetund nicht mehr als eine bestimmte Anzahl von Projekten gleichzeitig wahrnimmt.Kommt der Auftraggeber mit seinen Beibringungs-, Mitwirkungs- oderAnnahmepflichten in (Annahme-)Verzug, ist die Agentur berechtigt, dieLeistungszeit zu verschieben. Dies gilt insbesondere, wenn dadurch ein Konfliktmit anderen, bereits terminierten Projekten der Agentur eintritt.

(3) Sollteeine durch den Auftraggeber verursachte Verzögerung bei der Realisierung desAuftrages von mehr als drei Wochen entstehen, ist der Auftraggeberverpflichtet, die bis dahin erbrachten Leistungen der Agentur zu zahlen und diebei Wiederaufnahme des Projektes erforderliche zusätzliche Zeit zurEinarbeitung auf Seiten der Agentur nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten,ersatzweise der ortsüblichen, angemessenen Vergütung, zusätzlich zu vergüten.

(4) Kommtder Auftraggeber auch nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist seinenMitwirkungspflichten nicht nach, kann die Agentur von dem Vertrag zurücktretenund Schadensersatz statt der Leistung fordern. Diese umfasst insbesondere diebereits verdiente Vergütung und den entgangenen Gewinn (oder den nichtverdienten Gemeinkostenbeitrag) abzüglich ersparter Aufwendungen der Agentur.

(5) Kündigtder Auftraggeber den Vertrag, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, ist derAuftraggeber verpflichtet, die vereinbarte Vergütung abzüglich dessen zuzahlen, was die Agentur an Aufwendungen erspart und durch anderweitigeVerwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt.Aufgrund der projektbezogenen Terminierung durch die Agentur kann einanderweitiger Erwerb möglicherweise nicht kurzfristig realisiert werden.Alternativ steht der Agentur ein Anspruch von 5 % des Teils der Vergütung zu,der auf die noch nicht erbrachte Leistung entfällt.

§ 12Projekt, Abnahme

(1) DasWebprojekt wird nach Weisung des Auftraggebers in Projektphasen hergestellt.Nach jeder Projektphase (z.B. Mockups) wird der Auftraggeber zur Abnahmeaufgefordert werden, nach Abnahme durch den Auftraggeber beginnt die nächsteProjektphase.

(2) DieAgentur wird jedes Gewerk dem Auftraggeber liefern oder vorführen und ihn nachjeder damit abgeschlossenen Projektphase mit einer Frist von einer Wocheauffordern (bei eiligen Aufträgen können kürzere Fristen gewählt werden), dasTeilwerk oder das Gesamtwerk abzunehmen. Äußert der Auftraggeber keineÄnderungswünsche oder Vorbehalte innerhalb dieser Frist, gilt das Teilwerk(Gesamtwerk) als abgenommen, sofern es abnahmefähig war, also keinewesentlichen Mängel an der Teil- oder Gesamtleistung vorlagen.

(3) DerAuftraggeber ist verpflichtet, innerhalb der Frist von einer Woche nach Zugangder Abnahmeaufforderung die Abnahme vorzunehmen, soweit das Werk abnahmereifist oder Vorbehalte mitzuteilen. Kommt der Auftraggeber mit dieserVerpflichtung in Verzug, gelten die Regelungen dieses Vertrages zu denMitwirkungspflichten und dem Annahmeverzug des Auftraggebers entsprechend.

(4) Mit derAbnahme gehen Gefahr und Risiko der Website und sonstigen Leistungen zu Lastendes Auftraggebers. Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, für dieWebsite und seine Social Media Auftritte Impressum und Datenschutzerklärungsowie alle anderen rechtlichen Anforderungen zu beachten und immer aktuell zuhalten (dies kann der Auftraggeber unter https://easyrechtssicher.de/komplett-schutz/ erwerben.Ebenso muss der Auftraggeber die Website in Bezug auf die technischenAnforderungen immer aktuell halten. Dazu gehört insbesondere das regelmäßigeUpdate der eingesetzten Software (CMS, Plugins und/oder Themes).

§ 13Nutzungsrechte

(1) NachAbnahme und vollständiger Zahlung erwirbt der Auftraggeber

 an derLeistung der Agentur das einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrecht. FürTeilwerke, die vor der Abnahme erstellt wurden, bleiben sämtliche Rechte beider Agentur, sie ist nicht verpflichtet, offene Dateien oder Layouts, die aufdem Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben.

(2) SoweitWerke verwendet werden, welche unter einer CC-Lizenz oder einerOpen-Source-Lizenz verwendet werden, gelten diese Lizenzbestimmungen.

(3) DerAuftraggeber erwirbt mit der Lizenz das Recht, die Website oder die sonstigengelieferten Inhalte zu bearbeiten, umzugestalten oder zu löschen. Im Fallejeder Änderung kann die Agentur verlangen, nicht mehr als Urheberin der Websitebenannt zu werden.

(4) DieAgentur hat das Recht, als Urheberin genannt zu werden. Sie wird die Website inüblicher Form mit einer Urheberbenennung inklusive einer Verlinkung zu IhrerWebsite versehen; dem Auftraggeber ist nicht gestattet, diesen Hinweis ohneEinwilligung der Agentur zu entfernen, sofern er daran nicht ein überwiegendesInteresse hat.

(5) DerAuftraggeber ist damit einverstanden, dass die Agentur die Leistung für denAuftraggeber als Referenz auf Ihrer Website und in sonstigen Veröffentlichungenon- und offline benennt. Die Agentur darf dafür Auszüge aus Ihrem Werk für denAuftraggeber abbilden oder ablaufen lassen, die URL verlinken und Name, Markeund Logo des Auftraggebers dafür nutzen. Der Auftraggeber kann diesesEinverständnis mit Wirkung für die Zukunft aus wichtigem Grund widerrufen.

§ 14Mängelrechte, Verjährung

(1) SoweitMarketing, Suchmaschinen-Optimierung oder andere Beratungen Inhalt desVertrages sind, kann ein bestimmter (wirtschaftlicher) Erfolg nicht garantiertwerden. Es handelt sich insoweit um Dienstverträge, für die eineMangelgewährleistung nicht besteht.

(2) ImRahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Mängelansprüche beikünstlerischen Gestaltungen bestehen nur, soweit diese Gestaltungen wesentlichvon den vorvertraglichen Vorschlägen abweichen und diese Abweichungen nicht auftechnische Ursachen, mangelnde Rechtseinräumungen oder mangelnde Mitwirkung desAuftraggebers zurück zu führen sind. Werden Änderungen jenseits dessengewünscht, sind diese zusätzlich nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten,ersatzweise der ortsüblichen, angemessenen Vergütung, zu vergüten.

(3) Werdendurch den Auftraggeber Veränderungen an der Leistung vorgenommen, so entfälltdie Gewährleistung, wenn der Auftraggeber eine entsprechende substantiierteBehauptung der Agentur, dass erst eine solche Veränderung den Mangelherbeigeführt hat, nicht widerlegt.

(4)Werbeangaben Dritter, insbesondere von Herstellern von der Agentur für dieLeistungserbringung verwendeter Software, sind für die Agentur nichtverbindlich.

(5) Soweitder Auftraggeber Unternehmen ist, verjähren die Rechte des Auftraggebers wegenMängeln der Leistung in einem Jahr ab der Übergabe oder Abnahme der Leistung.Dies gilt auch für die Rechte des Auftraggebers auf Schadensersatz oderSchadensersatz statt der Leistung, auch wegen sämtlicher Schäden an anderenRechtsgütern des Auftraggebers, die durch den Mangel entstanden sind, es seidenn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit desAuftraggebers oder die Agenur hat den Mangel aufgrund Vorsatzes oder groberFahrlässigkeit zu vertreten.

§ 15Vertragsunterlagen, Pfandrecht

(1) AnAbbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Skizzen, Entwürfen, Fotografien,Grafiken, Gestaltungen und sonstigen Unterlagen behält sich die Agentursämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie sind nicht Gegenstand desVertrages, der Auftraggeber kann sie nicht herausverlangen.

(2) Für dieAnsprüche der Agentur gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag stellt derAuftraggeber ein vertragliches Pfandrecht an den von dem Auftraggeber an dieAgentur zur Bearbeitung gegebenen Gegenständen und Rechten wie insbesondere anSoftware, Texten, Bildern und sonstigen urheber- und immaterialgüterrechtlichgeschützten Gegenständen und Rechten. Dieses vertragliche Pfandrecht sichertauch sonstige Forderungen der Agentur gegen den Auftraggeber, die nicht direktaus dem Auftrag stammen, ab.

(3) DerAuftraggeber ist verpflichtet, der Agentur seine jeweils aktuelle Anschrift zuübermitteln, soweit und solange das Pfandrecht besteht. Ansonsten kann derAuftraggeber keine Rechte daraus herleiten, wenn die Agentur die Sache oder dasRecht für den Fall des – berechtigten – Pfandverkaufes veräußert und diePfandverkaufsandrohung nur an die letzte, der Agentur bekannte Anschrift,gesendet hat, sofern eine neue Anschrift für die Agentur nicht durchEinwohnermeldeauskunft ohne weiteres ermittelbar war.

III.Webhosting

§ 16 Hosting

(1) DieStellung des Internetspeichers erfolgt auf einem Shared Server eines drittenServeranbieters mit dem im Angebot genannten Speicherplatz, ersatzweise von 100MB.

(2) DerAuftraggeber hat, soweit nicht ein anderes vereinbart ist, keinen Anspruch aufeine eigene IP- Adresse oder einen eigenen Server für seine Website. DasHosting wird auf von mehreren Nutzern genutzten zentralen Servern mit einerIP-Adresse und einer für alle Nutzer für den jeweiligen Server verfügbarenBandbreite erbracht. Dadurch kann die tatsächlich dem Auftraggeber zur Verfügungstehende Bandbreite schwanken.

(3) DasHosting beinhaltet die Bereitstellung eines „Content Management System“. DieAgentur nimmt regelmäßig Updates und Aktualisierungen des Content ManagementSystems vor, soweit solche verfügbar sind. Aufwendungen der Agentur imZusammenhang mit der Bereitstellung von Updates, die eine vollständig neueVersion der Software darstellen, sind nach Aufwand abzurechnen.  

(4) DerAuftraggeber erhält das einfache, nicht ausschließliche, auf die Laufzeit desVertrages zeitlich beschränkte Recht, die mit der Nutzung des Shared-Serversverbundenen Softwarefunktionen nach Maßgabe dieser AGB und denLizenzbestimmungen der dritten Softwareanbieter zu nutzen. Weiter gehendeRechte erhält der Auftraggeber nicht.

(5) DieAgentur strebt eine größtmögliche Verfügbarkeit der Website des Auftraggebersan. Ist die Verfügbarkeit der Website zu Zeiten normalen Besucherverkehrs füreine erhebliche Zeitdauer unterschritten, kann der Auftraggeber einezeitanteilige Rückerstattung der betreffenden Hosting-Gebühren für dieanteilige Dauer der Nichtverfügbarkeit geltend machen. Nichtverfügbarkeit liegtdabei nur vor, wenn der Auftraggeber die vereinbarten Dienste nicht mehr nutzenkann oder die Nutzung der Dienste unzumutbar erschwert ist, und die zugrundeliegendeStörung von der Agentur zu vertreten ist.

(6) Vorherabsehbare Wartungsarbeiten werden angekündigt und normalerweise in der Nachterledigt. Während einer Wartung kann es technisch bedingt zu einervorübergehenden Nichtverfügbarkeit der Website kommen.

(7) DieAgentur haftet nicht für höhere Gewalt oder bei der Agentur oder denSubunternehmern der Agentur eintretende Betriebsstörungen, z. B. durch Aufruhr,Streik, Aussperrung, die die Agentur ohne eigenes Verschulden vorübergehenddaran hindern, die Leistungen zu erbringen. Die Agentur haftet weiter nichtDatenverluste oder Nichtverfügbarkeiten, die durch geeignete, den Regeln derTechnik und Eigenvorsorge entsprechende Vorkehrungen des Auftraggebers unschwerzu verhindern gewesen wären.

(8) DieAgentur behält sich vor, den Internet-Zugang zu beschränken, sofern dieSicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netz- oderServerintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen desNetzes oder des Servers, der Software oder der gespeicherten Daten, derInteroperabilität der Dienste oder der Datenschutz dies erfordern.

§ 17Domain-Registrierung

(1) Soweiteine Domain Registrierung durch die Agentur vereinbart ist, wird die Agenturprüfen, ob die von dem Auftraggeber gewünschten Domainnamen bereits vergebensind. Soweit diese Prüfung ergibt, dass die von dem Auftraggeber gewünschtenDomains noch nicht an Dritte vergeben sind, wird die Agentur die Domain(s) beider DENIC e.G. und/oder der zuständigen ausländischen Vergabestelle beantragen.Soweit die Prüfung ergibt, dass die Domains bereits an Dritte vergeben sind,wird die Agentur den Auftraggeber hiervon unterrichten. Weitergehende Pflichtenhat die Agentur insoweit nicht.

(2) Soweites anlässlich der Registrierung zu Rückfragen kommt, wird die Agentur diesenach Abstimmung mit dem Auftraggeber beantworten.

(3) DenErfolg der Anmeldung – d.h. die wirkliche Registrierung der Domains – schuldetdie Agentur nicht, die Registrierung obliegt allein der zuständigenRegistrierungsstelle.

(4) DieAgentur meldet den Auftraggeber bei der jeweiligen Registrierungsstelle alsDomaininhaber und/oder administrativer Ansprechpartner (Admin-C) an. Nach denBestimmungen der DENIC e.G. muss für eine deutsche Domain der „Admin-C“ derOrganisation angehören, für die die Domain eingetragen ist und in Deutschlandseinen allgemeinen Gerichtsstand haben. Der „Admin-C“ ist für die Domainrechtlich verantwortlich, wenn der Auftraggeber nicht oder nicht mehr existiertoder in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

EineTätigkeit der Agentur als Admin-C bedarf zusätzlicher Vereinbarung.

(5) Ist dieAnmeldung erfolgreich, wird der Auftraggeber bei der Registrierungsstelle alsrechtlicher Inhaber der Domain registriert.

(6) DieAufrechterhaltung der Registrierung schuldet die Agentur nicht (im Regelfallverlängert sie sich aber automatisch).

(7) DieAgentur kann die Domain nicht auf Ihre Vereinbarkeit mit Rechten Dritterprüfen, diese ist nicht vereinbart und kann auch nicht vereinbart werden (unerlaubteRechtsberatung). Der Auftraggeber muss die als Domain zu registrierendenZeichenfolgen daher selbst (ggf. durch einen Rechts- oder Patentanwalt)daraufhin überprüfen, ob sie mit den Rechten Dritter und den allgemeinenGesetzen vereinbar ist. Der Auftraggeber versichert, dass keine Anhaltspunktefür eine Verletzung von Rechten Dritter oder allgemeinen Gesetzen für diegewünschten Domains bestehen. Soweit Dritte dennoch von dem Auftraggeber eineÄnderung, Löschung oder Übertragung einer oder mehrerer der angemeldetenDomains verlangen, ist die Abwicklung und sind alle damit verbundenen Kostenallein Sache des Auftraggebers. Dasselbe gilt für vergleichbare behördlicheMaßnahmen bezüglich einer oder mehrerer der Domains.

(8) DerAuftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen und dieVergabebestimmungen der zuständigen Vergabestelle anzuerkennen. DieGeschäftsbedingungen und Vergabebestimmungen der Vergabestelle sind im Internetabrufbar unter www.denic.de und www.internic.com. DieAgentur kann für alle Erklärungen bezüglich der Domains (z.B. Kündigung,Providerwechsel, Löschung der Domain), die Form verlangen, welche hierfür nachden einschlägigen Registrierungsbedingungen erforderlich ist.

§ 18Laufzeit und Kündigung des Webhosting

(1) DerVertrag tritt mit der Einigung der Parteien in Kraft und läuft fest für einJahr von dem vereinbarten Beginn an, ersatzweise dem Moment der Freischaltungdes Zuganges des Auftraggebers. Er verlängert sich immer um ein weiteres Jahr,wenn er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monatzum Vertragsende gekündigt wird.

(2) EineKündigung des Auftraggebers wird nur wirksam, wenn der Auftraggeber die Domainszu seinem Vertrag selbst schließt („Close“) oder er zu einem anderen Providermittels Konnektivitäts-Koordination umzieht („KK“). Die Agentur wird beim Closeund beim KK mitwirken. Ohne „Close“ oder „KK“ ist eine ordentlicheOnline-Kündigung technisch nicht möglich und unwirksam.

 (3)Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. DieAgentur ist insbesondere zur fristlosen Kündigung berechtigt,

– wenn derAuftraggeber mit einer fälligen Zahlung länger als 1 Monat in Verzug gerät

– derAuftraggeber auch nach einer Abmahnung schuldhaft gegen eine vertraglichePflicht verstößt

– derAuftraggeber eine Vertrags- oder Rechtsverletzung Dritter oder eine Verletzungder allgemeinen Gesetze nicht während einer angemessenen Frist beseitigt(insbesondere auf dem Server rechtswidrige Inhalte zum Abruf oder zur Nutzungbereit hält, obwohl er durch Dritte oder die Agentur hierüber informiert wurde).

(4) Einervorherigen Abmahnung bedarf es nicht, wenn die Pflichtverletzung desAuftraggebers so gravierend ist, dass die Fortsetzung des Vertrages für dieAgentur unzumutbar wäre. Das ist insbesondere der Fall, wenn die Agentur wegender Pflichtverletzung selbst gegenüber Dritten haftbar wäre. 

(5) DieParteien sind im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Vertrags zuHosting- oder Domain-Services verpflichtet, bei dem „Close“ oder dem „KK“ fürdie von dem Auftraggeber gehaltenen Domains mitwirken.

(6) Kündigtder Auftraggeber den Vertrag, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, ist derAuftraggeber verpflichtet, die vereinbarte Vergütung abzüglich dessen zuzahlen, was die Agentur an Aufwendungen erspart und durch anderweitigeVerwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt.Alternativ steht der Agentur ein Anspruch von 5 % des Teils der Vergütung zu,der auf die noch nicht erbrachte Leistung entfällt. Das gleiche gilt, wenn derAuftraggeber die fristlose Kündigung durch die Agentur zu vertreten hat, dochist in diesem Fall der Auftraggeber zusätzlich verpflichtet, einen etwaigendarüber hinaus gehenden Schaden der Agentur zu ersetzen. Hat die Agentur einefristlose Kündigung durch den Auftraggeber zu vertreten, hat die Agentur demAuftraggeber nicht verbrauchte Vorauszahlungen zu erstatten und einen etwaigendarüber hinaus gehenden Schaden zu ersetzen.

§ 19Löschung des Speichers

(1) Um 24Uhr des Tages der Beendigung des Vertrags ist der Auftraggeber verpflichtet,den ihm überlassenen Speicherplatzes zu Löschung oder zur Löschung durch dieAgentur frei zu geben.

(2) DerAuftraggeber sorgt selbst für die rechtzeitige Aufbewahrung seiner Daten.

(3) Im Falleeiner außerordentlichen Kündigung wird die Agentur den Auftraggeber auffordern,am „Close“ oder „KK“ mitzuwirken. Wird der Auftraggeber nicht fristgerechttätig, kann die Agentur die Inhalte des Auftraggebers auf dem Server löschen.

(4) Erbringtder Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, von der Agentur gesetzten Fristnicht die erforderlichen Handlungen für ein „Close“ oder ein „KK“ der Domain,kann die Agentur – frühestens zum Tag der Beendigung des Vertrages – dieBetreuung des registrierten Domain-Namens des Auftraggebers bei der zuständigenRegistrierungsstelle einstellen. Dadurch kann der Domain-Namen durch dieRegistrierungsstelle gelöscht werden und der Auftraggeber die Domain verlieren.

IV.Gemeinsame Schlussbestimmungen

§ 20Datenschutz

(1) Für denVertrag werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsdaten erhoben (zB Name,Anschrift und Mail-Adresse, ggf. in Anspruch genommene Leistungen und alleanderen elektronisch oder zur Speicherung übermittelten Daten, die für dieDurchführung des Vertrages erforderlich sind), soweit sie für die Begründung,inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung dieses Vertrages erforderlich sind. 

(2) DieVertragsdaten werden an Dritte nur weitergegeben, soweit es (nach Art. 6 Abs. 1lit. b DSGVO) für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dies demüberwiegenden Interesse an einer effektiven Leistung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. fDSGVO) entspricht oder eine Einwilligung des Betroffenen (nach Art. 6 Abs. 1lit. a DSGVO) oder sonstige gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Die Daten werdennicht in ein Land außerhalb der EU weiter gegeben, soweit dafür nicht von derEU-Kommission ein vergleichbarer Datenschutz wie in der EU festgestellt ist,eine Einwilligung hierzu vorliegt oder mit dem dritten Anbieter dieStandardvertragsklauseln vereinbart wurden. 

(3)Betroffene können jederzeit kostenfrei Auskunft über die gespeichertenpersonenbezogenen Daten verlangen. Sie können jederzeit Berichtigungunrichtiger Daten verlangen (auch durch Ergänzung) sowie eine Einschränkungihrer Verarbeitung oder auch die Löschung Ihrer Daten. Dies gilt insbesondere,wenn der Verarbeitungszweck erloschen ist, eine erforderlicheEinwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage vorliegtoder die Datenverarbeitung unrechtmäßig ist. Die personenbezogenen Datenwerden dann im gesetzlichen Rahmen unverzüglich berichtigt, gesperrt odergelöscht. Es besteht jederzeit das Recht, eine erteilteEinwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Dieskann durch eine formlose Mitteilung erfolgen, z.B. per Mail. Der Widerrufberührt die Rechtmäßigkeit der bis dahin vorgenommenen Datenverarbeitung nicht. Eskann Übertragung der Vertragsdaten in maschinenlesbarer Form verlangtwerden. Soweit durch die Datenverarbeitung eine Rechtverletzung befürchtetwird, kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde eingereichtwerden. 

(4) DieDaten bleiben grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie es der Zweck derjeweiligen Datenverarbeitung erfordert. Eine weitergehende Speicherung kommtvor allem in Betracht, wenn dies zur Rechtsverfolgung oder aus berechtigtenInteressen noch erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht, dieDaten noch aufzubewahren (zB steuerliche Aufbewahrungsfristen,Verjährungsfrist).

§ 21Gerichtsstand, Erfüllungsort, Streitschlichtung

(1) Sofernsich aus der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag nicht ein Anderes ergibt, istder Geschäftssitz der Agentur Erfüllungsort.

(2) BeiStreitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Agentur und Auftraggeber,sind die Parteien verpflichtet, eine gütliche Lösung anzustreben. Kommt eineEinigung nicht zustande, verpflichten sie sich, vor der Inanspruchnahme desRechtsweges, ihre Differenzen in einer Mediation zu schlichten. Unberührtbleibt die Möglichkeit eines Eilverfahrens im Wege des einstweiligenRechtsschutzes. Keine Streitigkeit ist die schlichte Nichtzahlung der Vergütungohne Begründung.

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